Maron, Oskar                                           Rechtsanwalt

* 2.2.1885 München

V: Rentier

abs. 1903

 

Bruder am WG: Richard (1. 1899/1900 - 4. 1902/03)

 

(JB WG)

 

 

Rechtsanwalt Dr. Oskar Maron wurde am 2. Februar 1885 in München als Sohn des jüdischen Ehepaars Moritz und Mathilde Maron geboren. Er selbst wurde evangelisch getauft[1] und hatte einen vier Jahre jüngeren Bruder Dr. med. Richard Maron. Im Jahre 1911 heiratete er seine erste Frau, die Künstlerin Jenny Maron-Roth. Nach deren Tod am 3. September 1956 heiratete Rechtsanwalt Dr. Oskar Maron seine zweite Ehefrau, Dora Maron, geb. Schmohl. Dr. Maron hatte keine Kinder.

 

Nach seinem 1. Examen 1907 in Erlangen promovierte Oskar Maron 1909. Das 2. Examen legte er 1910/1911 in München ab. Vor seiner Zulassung war Dr. Maron Staatsdienstaspirant und als solcher zur Industrie beurlaubt. Er war bei der Hamburger Versicherungs-Aktien Gesellschaft und ab 14. August bei der Gladbacher Feuerversicherungs Aktiengesellschaft tätig.

 

Während des Ersten Weltkrieges war von 1915 - 1918 Nachrichtendolmetscher bei der Postprüfungsstelle in Wahn (Nordrhein-Westfalen). Dabei kamen ihm seine Aufenthalte in Frankreich, England und Italien zugute.

 

Am 26. November 1920 wurde Dr. Oskar Maron zur Anwaltschaft zugelassen und betrieb nachfolgend seine Kanzler mit Justizrat Fritz Schnell in der Pettenkoferstraße 9.

 

Im Dritten Reich durchlebte das Ehepaar Maron aufgrund der jüdischen Abstammung von Dr. Oskar Maron schwere Zeiten. Ab 1933 war Rechtsanwalt Dr. Oskar Maron, aufgrund des Gesetzes über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 07. April 1933, mit einem Vertretungsverbot belegt. Zum 1. Dezember 1938 wurde ihm die Zulassung entzogen. Danach war Dr. Oskar Maron zunächst arbeitslos. 1941/42 folgte eine fachfremde Tätigkeit als Hilfsarbeiter (Fa. Brunner im Elektrobereich, anschließend Stadt München). 1942 war er zunächst Hilfskonsulent bei Dr. Ludwig Karl Mayer und übernahm nach dessen Deportation seine Praxis als Konsulent. Nach Intervention der Gestape fungierte er 1943 als Hilfskonsulent bei Dr. Ernst Seidenberger. Von 1944 bis Kriegsende war er als Buchhalter bei einer Baufirma beschäftigt.

 

Unmittelbar nach Kriegsende - bereits im Juni 1945 - erhielt Dr. Maron von der Militärregierung die Genehmigung zur Berufsausübung und wurde am 1. Feburar 1946 wieder zur Anwaltschaft zugelassen.

 

Trotz der schwierigen Zeiten hat sich Rechtsanwalt Dr. Osakr Maron von Anfang an für die Belange der Anwaltschaft engagiert. Mit Erlass vom 6. Dezember 1945 berief der bayerische Ministerpräsident, der zugleich Justizminister war, einen Ausschuss von zunächst fünf Anwälten ein, "vorzugsweise zur Begutachtung von Fragen des Rechts der Anwälte und von anwaltlichen Standesfragen, aber auch zur Mitwirkung bei der Planung allgemeiner gesetzgeberischer und justizverwaltungsgemäßer Maßnahmen". Dieser Fünfer-Ausschuss bestellte am 2. Februar 1946 einen weiteren Siebener-Ausschuss zu seiner Unterstützung, dem auch Rechtsanwalt Dr. Oskar Maron angehörte. Diese Ausschüsse erledigten die ihnen zugewiesenen Aufgaben, sie hatten insbesondere ab März 1946 die Aufgabe als "Vorprüfungsausschuss" für die "Entnazifizierung" der Rechtsanwälte zu fungieren. Ab September 1946 wurde er zudem zum Prüfer im Landesjustizprüfungsamt berufen.

 

Am 13. Dezember 1946 fand die erste Kammerversammlung statt, bei der Rechtsanwalt Dr. Maron in den Kammervorstand gewählt wurde. Er war mit dreijähriger Unterbrechung (1954-1957) bis zu seinem Tod am 24. April 1959 Mitglied des Kammervorstands der Rechtsanwaltskammer München. Vor allem war er dabei für das Mitteilungsblatt der Kammer zuständig.

 

Rechtsanwalt Dr. Oskar wohnte ab 1922 in der Gundelindenstraße 8 in München. Während des Dritten Reiches, insbesondere in den letzten Jahren, musste er seinen Wohnsitz jedoch häufiger wechseln.

 

In seinem Testament hat Rechtsanwalt Dr. Maron der Rechtsanwaltskammer München sein Anwesen in der Gundelindenstraße 8 als Nachvermächtnis nach seiner zweiten Frau vermacht mit der Auflage, dieses für alte ehrwürdige Kollegen als Unterkunft zu verwenden. Seine zweite Frau, Dora Maron bewohnte das Haus bis zu ihrem Tod 1987 und wurde in dieser Zeit bereits von der Rechtsanwaltskammer beim Erhalt des Hauses finanziell unterstützt. Im Inventar des Hauses befanden sich unter anderem auch die Gemälde von Frau Jenny Maron-Roth.

 

Aus der umfangreichen Bildersammlung stechen vor allem die Portraitzeichnungen und -gemälde heraus.    

 

(http://rak-muenchen.de/fileadmin/downloads/06-Mitgliederservice/04-Mitteilungsblatt%20Newsletter/02-Newsletter/2014/04-2014/Maron.pdf)

 

 

1) In den Jahresberichten hat er durchgehend den Vermerk: "isr."

 

 

 

 



[1] In den Jahresberichten hat er durchgehend den Vermerk: "isr."