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Quelle: Felix Joseph Lipowsky: Geschichte der Schulen in Baiern. München 1825, S.176 f.


 

Religionserlaß durch Herzog Wilhelm IV. 1548
 
 

1. Alle Lehrer, sie mögen zu Ingolstadt, oder sonst in einem Orte Baierns bestehen, müssen katholischer Religion seyn, auch ist denselben jeder Umgang mit offenbaren, oder heimlichen Anhängern Luthers, oder anderer neuer Reformatoren untersagt, und scharf verbothen, bestehe er auch nur in einem Briefwechsel, oder Büchertausche.
 
 

2. Jeder, welcher als Lehrer, oder Schulmeister, oder Jungmeister (Neben-Schulmeister, Adstant, Beihelfer in der Schule) angestellt seyn will, muß ehevor eine strenge Prüfung sowohl im Betreffe der christkatholischen Religion, als auch der Wissenschaften bestehen, dann sich über sein ehrliches Herkommen, und seinen religiosen sittlichen Wandel gehörig ausweisen können.
 
 

3. Der mündlich, oder schriftlich dieser Religion Neuerer Grundsätze und Glaubens-Meinungen vertheidigt, oder verbreitet, unterliegt, nach ehevor geschehener Untersuchung, der Strafe von Einkerkerung, Verbannung, und selbst des Todes, wenn schwer die Folgen gewesen, er der Ketzerei hartnäckig angehangen, Aufruhr gepredigt und die Ruhe des Landes gestöret hat.
 
 

4. Der seiner Väter wahrem Glaube entsagt, ihn nicht bekennt, und die Zuhörer nicht ermahnt, treue und gehorsame Söhne der katholischen Kirche zu bleiben, ist auf der Stelle seines Dienstes entlassen, und der Landes-Huld verlustig. Endlich
 
 

5. soll jeder neu angestellte Lehrer einen körperlichen Eid, vor dem Antritte seines Amtes, schwören, daß er als ein guter katholischer Christ lehren, leben und sterben wolle, daß er alle und jede irrige, der christkatholischen Religion fremde Lehre verabscheue, sich zu derselben nicht bekenne, und nie bekennen, auch seine Zuhörer mit solchen Irr-Lehren nie bekannt machen, noch weniger aber hierzu verführen und verleiten wolle.