Tagordnung eines frommen und fleissigen Studentens
1732
(Auszüge)
An denen Tägen, an welchem man Vor- und Nachmittag in die Schuell geht.
Morgens um 5 Uhr würdt er aufgeweckhet, steht alsodann ohne Verzug auf, kleidet sich ehrbarlich an, waschet die Hend und das Angesicht und kämpplet die Haar, doch also, das alles dises in einer Viertelstudt gewiss vollzogen werde. Wass aber bey disem aufweckhen, aufstehen und ankleiden zu beobachten seye, würdt hernach in der weithläuffigeren Erclärung . 1 und 2 mit mehrerm beschriben werdten.
Ein Viertl nach 5 Uhr fangt er sein Morgen-Gebeth andechtig an zu verrichten. Dises soll dauern beyleuffig ein Viertelstund. Wie und was er aber zu Morgen betten solle, sehe er in der weithleuffigen Erclärung . 3.
Umb halbe 6 Uhr fangt er an zu studieren, bis umb halbe 7 Uhr. Wie er aber dies und andere Studierstundten den ganzen Tag hindurch anwenden solle, würdt erclärt . 4.
Umb halbe 7 Uhr, damit der Gesundheit gepflogen werde, soll ihme ein Wasser-, Fleisch- oder Pren-Suppen oder ein Muess gegeben werden, nicht aber Thee oder Cavé und Zuckerwerch, item auch kein Milch-Suppen, massen dise Sachen nach verstendiger Leithen Meinung der Jugent an der Gesundheit mehrer Schaden als Nuzen bringen. Ein mehrers von der Morgen-Suppen seche er . 5.
Nach empfangener Morgen-Suppen, welche innerhalb einer kleinen halben Viertlstundt soll eingenommen sein, richtet er geschwindt zusammen alle seine Büecher, vergisset auch nit Dinten und Feder, wie auch den h.Rosencrantz und Bettbüechlein sambt allen dem, was er sowohl bey Anhörung der h.Mess, alss in der Schuell würd vonnethen haben, mit sich zunehmen. Alsdan noch vor 3 Viertl auf 7 Uhr gehet er in Begleitung dess Herrn Praeceptoris (wan er einen conditionirten Hausspraeceptorem hat) von Hauss, damit er gleich umb 3 Viertl in dem Gymnasio seye. Wie er sich aber bei dem Ausgehen von Hauss und auf dem Schuellweg zu verhalten habe, besehe er . 6. - Item wie er sich vor 3 Viertl auf 7 Uhr in der Schuell zu verhalten habe, sehe er unter . 7. - Wass er von 7 Uhr bis halber 8 Uhr bey Anhörung der h.Mess und anderen Gottesdiensten zu beobachten habe, seche er . 8. - Wie er sich von halber 8 Uhr biss 10 Uhr in der Schuell verhalten solle, seche er . 9.
Umb 10 Uhr besuecht er andächtig das Venerabile und gehet den geraden Weg allein oder in Begleittung seines Herrn Praeceptoris (wenn ihme einer zuegeben ist) wider zichtig nach Hauss.
Wan er nach Hauss khommet, soll er nicht der Tischladen oder der Kuchel zuelauffen, umb etwass zuessen zubekhommen, sondern er solle bis 11 Uhr studieren, wie in der Fruche . 4 gemeldet worden.
Umb 11 Uhr soll Mittagessen eingenommen werden. Wie er sich bey disem zuverhalten habe, seche er . 10.
Um halbe 12 Uhr bis 12 Uhr würdt ein ehrliche Recreation zuegelassen; wie solche anzustellen, beseche er . 11.
Umb 12 Uhr, nachdem er den englischen Gruess mit aufgereckhten Händen knient oder stehendt, wie die Zeit erfordert, andächtig verrichtet hat, studiert er wider auf 1 Uhr.
Umb 1 Uhr, wan es ihn dürstet, kan er trinkhen und ein wenig Brodt darzue essen, richtet aber zuvor seine Büecher und alles wass er zur Schuell vonnethen hatte, zusammen; alssdann gehet er 1 halb Viertlstund nach 1 Uhr in Begleittung dess Herrn Praeceptoris von Hauss, verhaltet sich auf dem Weeg, wie allzeit, ehrbarlich, besuechet dass Venerabile und verfiegt sich also zu der Schuell, dass er bey dem ersten Zeichen oder nit lang hernach in der Schuell seye.
Wie er sich am Nachmittag in der Schuell zu verhalten habe, ist schon bey der vormittägigen Schuell und . 9 angedeithtet worden.
Umb 4 Uhr gehet er mehrmahlen zichtig auss der Schuell und nach Hauss, wie Vormittag vermeldet worden.
Wan er umb 4 Uhr nach Hauss kommet, kan ihme ein Stickhl Brodt zuessen oder sonst etwass nach Verlaub der lieben Eltern zugeniessen, auch ein wenig zutrinckhen zuegelassen werden, doch also dass er 1 Viertl nach 4 Uhr wider bey seinem Studiertisch sich einfinde und studiere, welches Studieren an einander biss 6 Uhr soll fortgesetzt werden, es wäre dan Sach, dass Wintherszeit wegen Besuechung eines wunderthätigen Muettergottes-Bildt gemeltes Studieren in etwas müeste underbrochen werden, wie . 12 zusehen.
Umb 6 Uhr soll er gemäss der Tagordtnung sein Nachtessen einnehmen.
Nach dem Nachtessen folgt mehrmahlen bis auf 7 Uhr, nemblich eine halbe Stundt lang, die gewöhnliche Recreation.
Von 7 bis halbe 8 Uhr ist mehrmahlen die Studierzeit.
Umb halbe 8 mechet er sein Examen und verrichtet das Nachtgebett. Wie aber das Examen zumachen und dass Nachtgebett zuverrichten seye, seche er . 13.
Umb 3 Viertl auf 8 Uhr kleidet er sich ehrbarlich aus und gehet in Gotes Namen also schlaffen, das er umb 8 Uhr (es sey Sommer oder Winther) gewiss in der Ruhe seye. Von Ausskleiden und Schlaffengehen beseche er . 14.
In villen catholischen Häusern pflegt man
zu Abents ein gewises Gebett zu verrichten; wass ein Student darbey zuthun
habe, seche er . 15.
Von dem Morgengebett
Nachdem alles dises geschechen, kniet er, oder wan mehrer vorhanden, sye sammetlich, vor ihrem Altärlein, oder vor einem andächtigen Bild nider, fangen das Morgengebett mit lauter Stimb an zubetten, aber nit zu yberhudlen, sondern alles deutlich auszusprechen. Dises finden sye in denen Legibus Marianis, wan sye in Indice suechen werden preces matutinae bis auf das Angelus Domini etc.
Nach disem betten sye auch das Angelus Domini oder der Engel des Herrn, weillen das Zeichen zum Ave Maria schon in der Fruhe ist geleuthet worden, alwo sye noch in der Ruhe gelegen.
Alsdann betten sye Formulam votivam S.Maria Mater
Dei et Virgo, und lestlichen auch das gar nutzlich und hochschätzente
Exercitium Spirituale Babstens Alexandri des Sibenten, welches sye in obgemeldten
legibus Marianis finden werdten gegen dem Ende, dessen Anfang ist Adoro
te Sanctissima Trinitais etc.
... So offt ein Studierzeit anfanget, soll er zuvor niderknien, wie er in der Schuell zuthuen pfleget, ehe er das Argument zumachen anfangt, soll mit aufgeregten Händten die Gnad dess h.geistes anrueffen, etwa durch jenes gebett, so in denen legibus Marinais vorgeschriben ist; sueche in demselben preces ante studia, welches anfangt: Deus in adjutorium meum. Zu disem Endte soll er dises kurze gebett auswendig lernen. Wan ein Argument yber Hauss angeben worden, soll dises vor allen Dingen recht fleissig componirt werden...
So offt ein Studierzeit vollendet, soll er wiederumb,
wie zu Anfang geschehen, niderknien und mehrmalen mit aufgerckhten Händen
Gott danksagen umb das, was er erlehrnt, etwan mit einem andächtigen
Vatter Unser und Ave Maria oder durch jenes kurze Gebettlein, welches er
in seinen legibus Marianis finden würtdt, so also anfangt: Suscipe
Clementissime Deus etc., sueche er in denselben Precespost Studia, welches
Gebett er auch zu disem Ende khündte auswendig lernen.
Von Ausgehen zur Schuell oder zur Kirchen, und wie er sich dismahl und alle zeit auf dem Weg zu verhalten habe.
... Ehe er aus dem Haus gehet, soll er sich mit dem h.Weyhwasser besprengen und das h.Creutz machen, und dises soll er allzeit von Morgen bis Abents fleissig in Acht nemmen, das er niemahl aus oder in ein Zimmer gehe, wo er nit allzeit das h.Weyhwasser brauche und darbey das h.Creutz fleissig mache; dahero wan das Studierzimmer 2 Thüren hat, wäre gar guett, wan bey einer jeden Thür ein mit heweyhtem Wasser versehenes Geschürlein hangete, damit dieser h. und hochnutzliche Gebrauch niemahlen unterwegen bleibete.
... So offt er von Hauss auss yber die Gassen gehet, es seye gleich zur Schuell, Kürchen oder anderst wohin, so soll er auf der Gassen allezeit zichtig daher gehen, nit zu langsamb, nit zu geschwindt; soll seine Augen inn halten und nit aller Ohrten herumb gaffen; soll den Mantel nit umb das Maul schlagen, soll nit stil stehen bleiben oder Ständerlin machen, soll auf der Gassen niemahlen etwass essen, soll nit mit andern lachen, schreyen oder zanckhen, sondern wan Jemandmit ihme gehet, darff er zwar reden, aber nit zu lauth; soll den geraden Weeg fortgehen und nit unnnöthige Umbschweiff machen; soll die ihme begegnete Persohnen nit fürwitzig ansehen oder sich zu einem jedtwederen Cammeraden, der ihme auf der Gassen begegnet, gesellen. Wan ihme ein Geistlicher oder ein Herr oder Frau, so etwas Fürnehmers ist, entgegen kommet, soll er fden Huet abziechen schon bey Zeiten, und wan es die Würdigkeit diser Persohnen erfordert, an vorybergehen sich auch naigen.. Er soll auch den Huet abthuen gegen jenen Studenten, so in einer höcheren Schuell seint alss er ist, und wan ein anderer für ihne den Huet abziehet, soll er auch diesem eine gleiche Höfflichkeit erzeigen.
Er soll niemahlen in das Gymnasium oder Collegium
gehen, er habe dan zuvor dass Venerabile in einer Kürchen, wo es aufgehalten
würdt, andächtig besuecht; aber dises soll er auch thuen, wan
und so offt er auss dem Gymnasio oder Collegio zrückh kommet. Bei
Besuechung dess Venerabilis soll er allezeit ein andächtiges Vatter
Unser und Ave Maria, oder wass ihn sonsten sein Andacht ermahnet, betten,
soll allezeit bey Ein- und Ausgehen in die Kürchen ein tieffe Reverentz
vor dem Venerabile mit dem rechten Knie biss auf die Erden machen ...
Von Besuechung der Mutter Gottes zu Abent.
Fromme Studenten pflegen alle Tag das ganze Jahr hindurch zu Abent die Muetter Gottes in einer nit weith von ihrer Behausung entlegenen Kürchen oder Capellen andächtig zu besuechen. Sommerszeit, wan der Tag lang ist und ein dergleichen Kürchen nach dem Nactessen noch offen stehet, kan dise Besuechung am fieglichsten zur Zeit und anstatt der Recreation geschehen, wie schon oben am vohergehenden . ist gemeldet worden.
Wintherszeit aber, wan die Zeit dess Tags kurz und die Gotteshäuser fruehezeitig geschlossen werden, kan die Besuechung einer Kuerchen vor dem Nachtessen und auch unter der Studierzeit geschechen, nemblich, wan es anfangen will duckhl zuwerdten, beynebens aber noch zue frühe ist ein Liecht anzuzinden. Doch solle dise Andacht also angestellet werden, dass man am Hin- und Zurückgehen sich nit aufhalte, in der Kürchen selbsten etwan nur ein halbe Viertl Studt sich aufhalte und also bey dem Gebettleuthen wider zu Hauss seye.
Solte aber das Zeichen zum Ave Maria gegeben worden,
da er noch am Heimbgehen wäre, soll er (ja so offt man bettleuthet
und er auf der Gassen oder auf dem Feldt ist) auch auf der Gassen niderknien,
seine Händ aufheben und das gewöhnliche Gebett Angelus Domini
offentlich und andächtig verrichten.
Von dem Auskhleiden und Schlaffengehen.
Nach dem Examen Conscientiae sammt dem Nachrgebet, worauf nach . 13 eine Viertlstunde zuverwenden, besprengt er sich und sein Bett mit dem h.Weyhwasser und zieht sich hinter dem Vorhange still aus.
... Sobaldt er sich also niderlegt, schreibt er mit dem Daumen an die Stirn die 4 Buechstaben: J. N. R. J., so ja bedeiten Jesus Nazareth Rex Judaeorum. Item so kan er auch auf gleiche Weiss an sein Stirn schreiben die h.Nämmen Maria Joseph. Alsdann hänget er einen Rosenkrantz, den er allzeit nebst einem Crucifix-Bildt zu diesem Ende in seinem Böthlein solle ligent haben, an den Hals, der Mutter Gottes zu Ehren, und lezlichen nimbt er das Crucifix, küsset die h. 5 Wunden, behaltet dises in die Hand, schlagt beede Arm creutzweiss auf der Brust yber einander und schlaffet also mit gueten Gedanckhen ein.
Wan er aber nit gleich einschlaffen kundte, soll er die Zeit nit mit unnützen und eitlen Gedanckhen verzehren, sonder soll etwas betten für armme Seelen in dem Fegfeur oder solle betrachten etwan von dem Todt und lezten Gericht oder lezten Sterbstindlein von der Höll ...
... Vil weniger soll er noch etwas zu andern reden,
wan er einmahl in seinem Böthlein liget, massem ein solches Geschwätz
alee guete Gedanckhen vertreiben und dem bösen feind, welcher nichts
anders suechet, ein grosse Freud machen wurdte; dahero der Praeceptor gleichwie
den ganzen Tag hindurch und sonderbar zu diser zeit auf das Stillschweigen
wohl Achtung geben und die Ybertretter desselben exemplarisch abstraffen
soll ...
Wie sich ein frommer Student an denen Sambstägen und Feyrabenten bey den geistlichen Reden zu verhalten habe.
... Man pflegt auch in denen Schuellen, sonderbar
an dem Freytag, bisweilen nachzusehen, ob alle einen h.Rosencrantz und
Bettbüechlein bei sich und sonderbar ein Agnus Dei an dem Halss haben.
Da soll sich ein frommer Student nit vergniegen, wan er etwan ein Scapulier,
ein S.Francisci- oder Monicae-Gürtl oder S.Michaelis-Ablasspfenning
etc. aufzuweisen hat; dan obwohlen dergleichen bey sich zutragen löblich
und recht ist, so machen doch alle dise h.Sachen kein Agnus Dei aus, alss
welches in einem von Ihro Bäbstlichen Heiligkheit geweichten Wax bestehet,
und umb dises soll ihme ein frommer Student fleissig umbsechen, solches
bestendtig bei Tag und Nacht an dem Halss, auf der Brust, nit aber wie
den Degen, an der Seithen hangent tragen, wan er anderst von unzahlbaren
Leibs- und der Seelen Gefahren will befreyet sein.
Wie ein frommer Student an den Sambstägen
und Feyerabenten bey der gewöhnlichen
Litanei sich zuverhalten habe.
Nachdem an Sambstagen und Feyerabenten die schuell
vollendet ist, pflegt man denen Studenten ein besondere Litanei auf den
Saal oder in der Kirchen zusingen. Bey diser soll ein frommer Student in
allen sich ehrbahrlich zu verhalten wissen, wie schon in der Frühe
bey Anhörung der h.Mess ist vorgeschriben worden.
Was ihme einer frommer Student für einen Beicht-Vatter erwählen soll.
Erstlich soll ein Jüngling , der in einem Gymnasio Societatis Jesu studiert, keinen andern beichtvatter haben, alss einen auss der gemelten Socirtet Jesu; dahero jene studierente Knaben sich billich verdächtig machen, so ohne Noth bey andern beichtvättern herumb lauffen, da sye doch Gelegenheit genuegsamb hetten, ihren vorgechribenen Beichtvättern zubeichten.
Unter disen seint billich zuzehlen diejenige, welche, wan etwan ein Monath-Beicht un dem Gymnasio angesagt wirdt, zuvor die schwere Sinden anderweitig beichten, hernach gleichwohl mit einer oder andern lässlichen Sünd sich bey ihrem verordtneten Beichtvatter einstellen, umb den Beichtzetl anzuwerdten und der Starff zu entgehen; massen solche durch disen Betrug genuegsamb an tag geben, dass sye etwass gesündtiget, so sye ihrem vorgeschribenen Beichtvatter zu entdeckhen nit getrauen.
Freylich ist es besser bei einem unbekhanten Beichtvatter saeine Sinden redlich und offenherzig zu beichten, alls bey einem bekhanten aus Schamhafftigkeit ein gottsrauberische und falsche Beicht ablegen; wan aber der Jüngling sich ernstlich zubessern begehrt, darf er sich nit scheuchen, auch ein schwerers Sindt, in welche er etwan auss Verführung oder auss menschlicher Schwachheit gefallen, seinem ordinari Beichtvatter zu entdöckhen, alss welcher wissen würdt mit ihme ein vätterliches Mitleiden zutragen und ihn alss ein irredntes Schäfflein widerumb auf den rechten Weeg zubringen und darauf zuerhalten.
Wan aber das Beichtkindt sein schwere Burd iezt bey disem, ietzt bey ienem unbekhanten Beichtvatter ablegt, ist es ein zeichen, das er sich niemahlen ernstlich bessern wolle; mithin begibt er sich in die grosse Gefahr alss ein consuetudinarius oder gewohnter Sinder lautter ungültige Beichten zubegehen und gottsrauberischer Weiss zubeichten. Und auss diser Ursach soll ein studierenter Jüngling auch in jener Kürchen, in welcher alle Beichtvätter auss der Gesellschaft Jesu seint, nit von einem zu dem andern gehen, sondern solle, sovill möglich, bey einem verbleiben, es wäre dan sach, das diser sein ordinari Beichtvatter denselben Tag auss Verhinderung nit zu beicht sizete und der Knab eintweders auss schuldigkeit aoder auss Andacht bey einem andern beichten solte.
Dahero aich jenne studierente Jüngling nit zuloben, welche, wan sye ordinari Beichtvatter nit antreffen, eben darumb die Beicht und h.Commuinion, mithin auch etwan einen h.seelen-Ablass lieber gar unterlassen, alls bey einen andern beichten wollen.
So ist auch einem Knaben nicht verbotten, wan er
noch keinen gewisen Beichtvatter hat, weillen er villeicht erst in das
Gymnasium khommen oder sein voriger Beichtvatter abgeraist ist, anfänglich
2 oder 3 Beichtvätter zu probiren und alsdan bey demjenigen zu verbleiben,
welcher oihme am tauglichsten zusein gedenckhen würdt, etwan bey jenem,
welcher gemainglich sonderbar zu Abents nach der Liatnei in dem Beichtstuel
anzutreffen und nit offt Ambt- oder Geschäfft halber darvon verhindert
ist, welcher auch dem Knaben nach erzelten seiner Sünden ein guette
Ermahnung zugeben pflegt, V.G. zum schuldtigen Gheorsamb gegen den Eltern
und andern Vorgeszten, zum fleissigen Studieren und h.Gebet etc. ermahnet,
item welcher fleissig den Beichtzetl dem Professori yberliffert und mit
einem Wort, zu welchem der Knab ein recht kindliches Vetrauen hat; dahero
er sich weeder von denen Eltern noch von jemandt Andern solle bereden lassen,
demjenigen zubeichten, zu welchem er kein Vertrauen hat, mihin zubesorgen
wäre, er möchte sich etwan scheuchen redlich unf offentlich oder
offenherzig zubeichten; dessentwegen auch weder der P.Praefect noch die
Patres Praesides Congregationum oder die professores Scholarum ihre untergebene
Sodales und Discipulos zu einem gewisen Beichtvatter anhalten, sonder alzeit
2, 3 oder 4 vorschreiben, umb ihnen die Freyheit zulassen, einen auss disen
nach Belieben zu erwöllen.
Wie offt ein frommer Student beichten und communicieren solle.
Erstlich soll er fleissig beichten und communicieren, so offt es also vom P.Praefecto vorgeschriben und angesagt würdt, so gemainglich das Monath einmahl zugeschehen pflegt.
Mit disem aber solle ein frommer Student nit zufriden sein, sonder soll wenigstens alle Monath zweymahl oder auch öffters beichten und communicieren, nach dem ihn sein Andachr ermahnet oder sein geistlicher Vater ihme rathe. Jedoch soll er nit auss denjenigen sein, welche alls Sonn- und Feyrtäg etwan nur aus Gewohnheit oder das sye für fromb angesehen und dessentwegen höcher sollen geschäzet werden, zubeichten und zucommunicieren pflegen, so aber maisten Theills nur bey jungen Knaben zubesorgen, dan jene, so älter und hocher in denen Schuellen seint, pflegen dises eintweeders nit sogar offt oder auss einen guetten h.Willen, Zihl und Endte zuthuen.
Dass Beste aber würdt sein, wan ein junger
Knab, so etwan noch in denenunteristen schuellen ist, seinen geistlichen
Vatter bittet, er wolle ihme selbst vorschreiben, wie offt er beichten
und communicieren solle. Sonderbahr aber solle ihme ein frommer Jüngling
nebst den Festen Christi und seiner heiligsten jungfräulichen Muetter
Mariae, wie auch anderer Vornembsten Heiligen und Patronen, wohl lassen
befolchen sein jenenSontag eines jeden Monaths, an welchen der allgemaine
h.Seelen-Ablass gehalten würdt; soll er keinen auss disen das ganze
Jahr hindurch leichtlich vorbey gehen lassen, an welchem er nit sein h.Beicht
und Communion zuverrichten, den h.Ablass zugewinnen und ein Seel aus dem
Fefeuer zuerlesen sich befleisse.
Von dem gewöhnlichen Beichtzetl.
Den Beichtzetl soll ein frommer Student so offt
seinem Beicht Vatter nach der Beicht einhendigen, alss offt er immer beichtet;
dan wan er ein Beicht, so entweeders von dem Gymnasio oder von der Congregation
vorgeschriebn ist, verrichtet, ist er ohne dem schuldig solchen zugeben.
Beichtet er aber aus aigner Andacht, so geschicht seinen Obern und Vorstehern
ein gefallen, wan er auch damahls den beichtzetl einhendiget, alls welche
auss villen Ursachen auch zuwissen verlangen, wie offt ein Knab ohne Schuldigkeit
zu beichten pflege ...
Wie ein frommer Student bey dem Ambt der H.Mess sich zu verhatlen habe.
... Nachdem er also das geistliche Lesen zu rechter Zeit beschlossen, fangt er mit guetter Mainung und mit Verhiettung aller Ausscheifigkeit den h.Rosenkrantz, alsdan dass Officium minus B.V. und alles dass ybrige zubetten an, wie an denen Schuelltägen bey Anhörung der h.Möss vorgeschriben wordten.
Fromme Studenten, sonderbar welche Sodales B.V.Mariae
seint, pflegen auch wenigst an Son- und Feyrtägen das so genannte
grösser Officium B.V.M. gantz löblich zubetten. Wan er also ein
solches Officium hat und dies zu betten weiss, kan er gar fieglich an dergleichen
Son- und Feyrtägen, weillen die Gottesdienst länger dauren, also
eintheilen, das er etwan unter dem Ambt die Metten und Laudes, Nachmittag
aber bey der Vesper die iebrige kleine Horas bette, das Officium aber de
immaculata M.V.M. conceptione kan für selbigen Tag ausgelassen werden,
oder auch darneben gebettet werden, wie ihme gefällig und ihn sein
Andacht ermahnet.
Von der andern h.Möss, so ein frommer Student alle Son- und Feyrtäg aus Andacht hören soll.
Es würdt nit leicht Jemandt unter allen catholischen Weltmenschen, sye seyen gleich in Stätten oder auf dem Landt, gefunden werden, welche nit, wan sye anderst Zeit und gelegenheit haben, an einem jeden Son- und Feyrtag 2 oder mehr h.Messen hören; ja derjenig würdt für einen lauen und khalten Christen gehalten, welcher an solchen Tägen sich nur mit einer h.Mess befridiget. Warumb soll dan ein studierenter Jüngling, welcher ohne dem nebst fleissigen Studieren der Fromb- und Gottseeligkheit sich sonderbar befleissen solle, nur mit einer h.Mess zufriden sein? Dahero sollen nit nur allein diejeinge, so unter dem Ambt auf dem Chor mit Singen und Geigen etc. oder bey dem Altar mit Ministrieren, ihr Gebett und Andacht nit recht verrichten können, sondern auch ein jedtwederer Student, wo nit auss Schuldtigkheit, wenigst auss Andacht, noch ein andere h.Möss vor oder nach dem Ambt hören.
Ich sage vor oder nach dem Ambt, dan kein gewisse Zeit lasset sich da nit vorschreiben, weillen die Gelegenheiten, eine solche Möss zuhören, underschidlich seint, und dessentwegen die gewöhnliche Studierstundt an Son- und Feyrtägen in der Fruehe von halbe 7 bis halbe 8 Uhr nit soll verabsäumet werden; dan wan dises nit geschicht, gehet der ganze Vormittag an Son- und Feyrtägen ohne Studieren vorbey, weillen bekhant ist, das die Jüngling wan sye an disen Tägen von Ambt und Predig nach Hauss khommen, nichts mehr von Studieren, sonder nut von Mittagessen hörent wollen.
Fahero erachte ich das Beste zu sein, wan sye dise h.Möss gleich, nachdem ihr Gottesdienst auf dem Saal geendiget, in der Kürchen oder Societatis Jesu hören wolten; dan dise in andern Kirchen zuhören, ist ins gemain nit rarhsamb, alldieweillen sye dorthen Niemandt haben, der sye beobachten würdt, und dessentwegen zuförchten, sye möchten dise so löbliche Andacht leichtlich gar unterlassen oder in der Kürchen herumb lauffen und schwäzen oer andere Leith vom Gebett verhindern etc.
Es gibt zwar zuweillen so fromme Knaben, welche auch an Son- und Feyrtagen umb 5 Uhr in der Fruehe oder bald hernach aufstehen, sich alsdan zur Kürchen verfiegen, die h.Mess also hören, das sye umb halbe 7 Uhr bey ihrem Studieren wider zu Hauss seint. Wan du, mein lieber Jüngling auch einer auss disen Frommen sein wilst, verdienst du dardurch vill bey Gott; dan es ist kein Kunst, nachdem man genueg geschlaffen, endlich mit guetter Gelegenheit noch ein h.Möss hören, aber ein Kunst ist es, und zwar nit ohne grossen Verdienst, sich in aller Fruhe aufmachen und seinen Gott in der Kürchen diennen, da noch andere in linden Feedern ligen.
wass aber ein frommer Knab bey Anhörung diser
h.Mess betten soll, wird seiner aignen Andach yberlassen; wenigstens den
h.Rosencrantz kan er niemahlen zu offt betten und bald zu diser bald zu
jener Mainung aufopfern. Zu dem gibt es in unterschidlichen Büechlein
kleine Officia von verschidenen Heiligen genug, item Litaneyen und andere
villfältige schöne Gebett, wormitt er leichtlich dise halbe Stundt
andächtig zuebringen kan und sich mithin Gott dem Herrn befelchen.
Wie ein frommer Student an Son- und Feyrtägen bey der Vesper sich zuverhalten habe.
Bey der nachmittägigen Vesper an Son- und
Feyrtägen oder auch Feyrabenten (wan ein Vesper gehalten würdt)
kan er, so lang man sizet, unter den Psalmen abermahl in einem geistlichen
Buech lesen, wie Vormittag bey dem Ambt . 25 gemeldet worden. So ist auch
bey der Vesper erlaubt, einen lateinischen oder auch teutschen, jedoch
von geistlichen Sachen handlenten Poëeten zulesen. Wan zu Endte eines
jeden Psalm dass Gloria Patri auf dem Chor gesungen würdt, soll er
auch das Haupt naigen. Befleisse er sich, sonderbar Sommerszeit, das er
unter der Vesper nit abschlaffe oder mit denen auf dem Chor singenten Musicanten
nit mithumpse, sonder verhalte er sich auch bey denen Vespern also zichtig,
wie er bey allen ybrigen Gottesdiensten sich zu verhalten schuldtig ist.
Nach dem dise Psalmen vollendet und der Priester von seinem Sitz aufstehet,
das Capitl zusingen, soll der Student also baldt mit andern auch aufstehen,
das Buech ohne Verzug zueschleissen und anfangen, an dem Rosenkrantz oder
im Bettbüechlein oder in dem Officio oder was ihme beliebig andächtig
zu betten biss zum Ende der Vesper.
Erste zuegab an die Liebe Eltern.
... So will aber hierzue nit erkleckhen, das die Eltern ihr Söhnlein nur zu Anfang dess Jahrs, etwan umb S.Lucastag, dem künfftigen Professori vorfüehren und dises demselben auf alle erdenckhliche Weiss, alss ein andere liebvolle Muetter der Söhnen Zebedaei, anbefelchen, sondern der Vatter oder die Muetter sollen hernach unter dem Jahr wenigstens 3 Mahl zu dem Professor in das Collegium oder der Porthen kommen, umb zu hören, wie sich der Knab in der schuell und Frommkheit und auch in dem Studieren verhalte. Beynebens auch dem Professor sagen, wie er Hauss gegen denen Eltern, gegen dem herrn Praeceptor, gegen denen Geschwisterten sich auffiehre, umb was Zeit er Morgens aufstehe, wie er sein Gebett verrichte, wie er die Studierzeit zuebringe, wie offt er von Hauss, aus was Zrsach und wohin er gehe; wan er nach Hauss komme, oder wan Andere zu ihme kommen, wer dise seyn; zu wass Zeit sye kommen, wie offt sye kommen, wie lang sye verbleiben und was sye miteinander zu thuen pflegen etc.
Wan einer oder mehrer studierente Knaben in einem
Hauss oder Kost beysammen wohnen, welche ein aignes und besonders Studierzimmer
haben, so ist ihnen nit allezeit zutrauen, sonder villmehr zubesorgen,
sye möchten eben darumb, weillen sye von Andern in dem Hauss gantz
abgesöndert seint, nit vill studieren, sonder die edle Zeit mit unnützen
Bossen und Faullenzen verzehren: dahero vonnethen sein würdt, das
die liebe Eltern oder ein Kostherr in der Fruehe, wie auch unter Tags,
zu unterschidlichen Zeiten nachsehe. Zu disem Ende kunte ein kleines Löchlein
in die Thür dess Studierzimmers eingebohret und von aussen her ein
Näglein eingesteckhet oder ein Schieberlein darfür gemacht werden,
wordurch man zwar von aussen hinein sehen, sye aber von innenher nit herauss
sehen mögen, damit also die Eltern, Costherrn oder wen sye sonsten
darzue betsellen werden, dess Tags etlich Mahl, und so offt sye wollen,
durch dises in das Studierzimmer hinein sehen und die darinen sich Befindente
unvermerckht beobachten und ohne Eröffnung der Thür wissen können,
ob man studiere oder nit. Dessentwegen denen in disem Zimmer Wohnenten
keineswegs gestattet werden soll, dises Löchlein von innen her zubedeckhen,
umb dardurch das freye Einsehen zuverhindern.
Vorred an den studiernten Jüngling
Du beklagest dich maniches Mahl, mein lieber Jüngling, wie das dein Studieren so gar nicht vonstatten gehen wolle, (da doch nach Meinung deiner bishero gehabte Professorum und Praeceptorum dein Kopf oder Hirn so schwach nit seye); du seyest in der Schuell immerdar einer auss denen letzten; seyest woll auch schon ein- oder andermahl zu End dess Jahres gar nit oder mit harter Mühe aufgestigen, werdest dessentwegen von deinen Condiscipulis verachtet; werdest in der Schuell offt gestraffet, müessest zu Hauss immerdar hören, man wolle diech von Studieren hinweckh und zu einem Handtwerckh thuem etc. Wass muess aber dessen die Ursach sein? Antwortt: die ganze Ursach ist, weillen du in deinem Thuen und Lassen kein rechte Ordnung zu halten waist, oder keine halten willst. Dahero kommet dein Verdruss ab dem h.Gebett; dahero kommet dein Ungehorsamb gegen deinen lieben Eltern, Lehr maistern, und andern Vorgesetzten; dahero kommt dein so liederliches Studiren (wan es anderst den Namen des Studirens verdienet); dahero kommet mit einem Wort dein schlechter Forthgang: und nit dahero, wie du offt deinen lieben Eltern, Costleithen und Andern fälschlich vorgibest, du geltest nichts in der Schuell bey deinem Pofessor, weillen du von andern deinen Schuellgesellen auss Neid bey syest verschwätzet worden, oder weil du armm seyest, dahero ziehe er die Andern vor, rechne dir in Corrogirung der Argumenter deine Fäller weit strenger alss andern etc., oder die Ursach deines so schlechten Forthkhommens in Studiren seye, weillen der Herr Praeceptor, so dir zuegeben worden, selbst nit wisse, die Argumenter recht zu corrigiren und die Lectiones zu expliciren, da entgegen die Andern, so dir in dem Studiren vorgehen, weith bessere Praeceptoren haben, oder weillen du gar keinen Praeceptoren nit habest und dir dessentwegen nit zugelffen wissest etc.
Für alle dise deine ungegründte Ausreden siche da ein kräfftiges Mittel, nemblich die folgende Tagordnung, in welcher nit allein Anfangs finden würst, wass du sowohl an denen ganzen Schuelltägen, Feyerabenten, Son- und Feyrtägen, alss auch an denen Vacanztägen alle Stundt dess ganzen tags hindurch thuen sollest, sonder auch hernach in der weithläuffigeren Erklerung sehen kanst, wie ein jedes Werck, so dir in der Tagordtnung fürgeschriben worden, recht zuverrichten seye.
Wan du dise Tagordtnung smbt deroselben weithläuffigeren Erkhlerungen alle Monnath einmahl aufmerkhsamb durchlesen (wie dir in der Schlussred . 32 ist vorgeschriben worden), ja nit allein durchlesen, sondern auch fleissig halten wirst, so würdt dich keiner aus deinen Schuellgesellen bey dem Professor verklagen, wollen er an dir kein verklagenswürdige Ursach leichtlich finden wirdt: und sollte dises dennoch geschechen, würd gedachter Professor baldt verspüren, das dises nur auss Neid wegen deines Wollverhaltens herkomme, und würd bey ihme der falsche Ankläger ehenter alss du einbüessen. Ja solltest du ein noch so armer Knab sein, so würd er dannoch in Ansechung deines Wollverhaltens die dir alle Liebe erzeigen, dir auch mit Rath und That an die Handt gehen, damit du deine ehrliche Underhaltung bekhommen und du in deiner Frombkheit und Fleiss noch ferner fortfahren mögest. Den Herrn Praeceptoren betreffent, wan diser dir von dem P.Praefect Gymnasii (alss welchen allein zuestehet solchen zubestellen) ist geben worden, hast du kein Ursach zukhlagen, alss ob solcher nit genuegsamme Wissenschaft habe, dir deine Argumenta zu corrigieren, oder die Lectiones zu explicieren etc., massen dir solcher nit wäre zugeaignet worden, wan mann nit vor gewusst hette, dass dessen Wissenschaft dich zu instruieren erkhleckhte. Soltest du aber wider alles vehoffen das Widerspill erfahren, so ist dir nit verbotten, gedachten P.Praefecto ein solches anzudeiten, welcher alsdann wissen würdt, dir mit Verenierung dess Herrn Praeceptoris zuhelffen.
Ja sogar, wan du dise Vorgechribne Tagordtnung recht und auf das Nägele halten würst, so kan sye alleinig dir anstatt deines Praeceptoris dienen, und ist gar nit vonnöthen, das du deine liebe Eltern in neue Uncossten, so auf den Praeceptor zuwendten seindt, bringest, sonderbahr wan etwan dise ohne dem mit yberflüssigen Reichthummen nit versehen seint.
Dan, wan ist die mehriste Ursach, warumben mann einem studierentem Knaben einen Haus- oder Stundt-Praeceptorem halten soll? Villeicht das diser ihme Argumenter corrigieren soll? Dises kanb und soll die Haubt-Ursach nit sein; dan alle Argumenter, die man auch zu Hauss machet, werden in der schuell von dem Professorefleissigst corrigiert und alle Lectiones werden ihme in gleicher Weiss in der Schuell expliciert; ja manniches mahl schadet dem Knaben, das er einen Praecetorem hat, weillen er darumben die Argumenter yber Hauss nur schlauderisch dahin mehrer sudlet alss macet, oder in der Shuell bey Explicierung deren Lectionum nit aufmerckhet und under dessen die zeit nur mit däntlen oder schwäzen verzehret, gedenckhent, der Herr Praeceptor würdt mir das Argument schon corrigieren, mithin bringe ich dannoch ein guettes Argumetn mit mir in die Schuell, wan ich schon nit vill Fleiß in Componirung darauf wende, oder der Herr Praeceptor muess mir die Lectiones zu Hauss schon wider explicieren, ist also nit vonnothen, das ich in der Schuell vill darauf möckhe etc.: sondern die vornembste Ursach ist, das manichem Jüngling ein Praeceptor bestellet würdt, weillen der Kanb nit waiss, wie er die Zeit zu Hauss recht nutzlich zuebringen und wass er von einer bis zu der andern Stundt thuen solle, oder wie und auf wass Weiss er dises oder Jennes zu verrichten habe. Darumben wird ihme ein Herr Praeceptor zuegegeben, welcher ihme immerdar vorschreibe, wan und wie er ein jedes Geschefft, die Frombkheit und das Studieren betreffend, vor die Hand nemmen müesse.
Nun aber so zeigt dir die gegenwertige Tagordtnung sonnenclar alles und jedes, was du den ganzen Tag hindurch, es seye gleich ein Studier-, Vacanz-, Son- oder Feyrtag, von Stundt zu Stundt zu verrichten habest, ja nit allein wass, sonde auch wie und auf wass Weis du ein jedes Weck anfangen und vollenten sollest; kanst also deinen lieben Eltern ein zimbliches ersparen, wan du dieser Tagordtnung alss einem sorgfältigen Praeceptori, der deinen lieben Eltern das gatze Jahr hin keinen Heller kostet, fleissig folgen und nachkhommen wirst.
Zum Beschluss diser Vorred hab ich dich, lieber Jüngling, erinnern wollen, das du nit vermeinen sollest, weillen in diser ganzen Tagordtnung, was dass h.Gebett anbelangt, allzeit die Leges Marianae citiert worden, du müessest all dein Gebett aus disen allein und auss keinen anderen Bett-Büechlein verrichten, da du doch solche nit bey Handen habest, oder du etwan in der ersten Schuell dich befindest, mithin die lateinische Leges der Sodalium und die darinen enthaltne Gebetter zugeniegen nit vetstehest. Lasse dich deroselben Abgang nichts bekimmern, sondern gebrauche dich under dessen eines jeden andern Bettbüechleins, so dir zu deiner Andacht verhilfflich zusein gedunckhet. Bette in disem, studier beynebens und halte alles fleissig, was di diese Tagordtnung vorschreibet, so würdt auss dir mit der Zeit ein so frommer und zugleich gelehrter Man werdten, welcher durch seine Tugent und Geschickhlichkheit sich und vill andere eintweders in einen geistlichen oder Weltlichen Standt zur ewigen Glückseeligkheit befördern würdt. Vale.