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Schreiben Weillers an den König, 30.7.1810

(Vermerk von v.Zentner: "Ist durch die Entschließung vom 11.Aug. sub N.2721 erledigt")
 
 

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König

Allergnädigster König und Herr!

Da die in der neuerlichen Klage des Professors Thiersch gegen das Directorat - resp. mich - nothwendig befundenen Vernehmungen seit geraumer Zeit, wie es scheint, geendiget sind, - wenn nicht etwa zur Begründung eines wo möglich noch entschiedenern Urtheils über die zur Abneigung reitzende Methode des besagten Professors auch seine vorjährigen Schüler vernommen werden sollen - -

Da sich ferner das Schuljahr schon so ziemlich seinem Ende nähert; so bitte ich wiederholt allerunterthänigst gehorsamst, nun auch noch in Zeiten die in meiner gegen diesen Professor gestellten Klage erforderlichen Vernehmungen z.B. des Professors Raab u.s.f. allergnädigst eintretten zu lassen, damit die meinem Amte und mir gebührende Satisfaktion noch vor dem Schluße der Schulen allergnädigst ausgesprochen werden könne.

München den 30ten July 1810

Euer königl. Majestät

allerunterthänigst gehorsamster

Weiller Direktor